Mcc Ahrenshöft e.V. im ADAC

Info

Die Benutzung der Anlage ist nur nach persönlicher Anmeldung, schriftlicher Anerkennung der Streckenordnung bzw. nach Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung und Entrichtung der Nutzungsgebühr erlaubt.

Kinder und Jugendliche müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Bevollmächtigen Aufsichtsperson sein. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten.

Den Anweisungen des Streckenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Es ist ausnahmslos die ausgewiesene Motocross-Strecke in Fahrtrichtung zu befahren. Das Fahren auf Grünstreifen, Böschungen, Zwischenflächen sowie das Abkürzen der Strecke ist verboten. Auf der Strecke darf nicht verweilt werden. Nach dem Training ist die Strecke sofort zu verlassen.

Im Fahrerlager (Parkplatz) und auf den Zufahrtswegen sind Motorräder zu Schritt Tempo zu fahren.
Es dürfen nur handelsübliche Sportmotorräder mit einem max. Lärmausstoß von 94 db eingesetzt werden.
Das Fahren ist nur mit vollständiger Motocross üblicher, aktueller Schutzbekleidung gestattet.

Das Motorrad muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden, um Eigen- und Fremdgefährdung auszuschließen.

Jeder Fahrer hat sich so zu verhalten, dass die Gefährdung Anderer ausgeschlossen ist.
Die Kinderbahn ist ausschließlich bis 50ccm zu nutzen.

Klinikum Nordfriesland GmbH
Erichsenweg 16
25813 Husum
04841-6600

Bei Unfällen/Verletzungen ist sofort der Unfallort zu sichern, andere Teilnehmer zu warnen, Hilfe zu holen bzw. zu leisten. Der Streckenbetreiber ist zu informieren.
Fahrzeuge sind nur im Fahrerlager (Parkplatz) abzustellen.
Die Nutzer bzw. Gäste der Motorsportanlage dürfen das restliche Betriebsgelände sowie die angrenzenden Bahnflächen nicht betreten.

Sämtliche Abfälle sind mitzunehmen.
Hunde sind an einer Leine zu führen.
Eltern haften für ihre Kinder.

Verstöße gegen die Streckenordnung werden mit Bußgeldern und / oder mit sofortigen Strecken-Verweis geahndet.

Die Signalleuchte der Bahn ist zu beachten. Beim Aufleuchten ist die Bahn dem Streckenverlauf nach zu verlassen.
Bei Missachtung des Regelwerks wird mit Platzverweis oder im schlimmsten Fall mit Vereinsausschluss geahndet. Vereinsgelder so wie Streckengebühren werden nicht erstattet.

Trainingsgebühr:  bis 85cmm 8€     ab 125ccm 12€

Alle Fahrer melden sich bitte beim Sportwart an und holen sich ein Armband !

Aktive Vereinsmitglieder zahlen nur einmal jährlich den Clubbeitrag und können dann das ganze Jahr ohne weiter Kosten fahren!!

Mitgliedsbeiträge ab Oktober 2016 ( laut Mitgliederversammlung vom 02/2016):

PASSIVE Mitglieder zahlen 30€

AKTIVE Mitglieder bis 18 Jahre zahlen 30€ ( mind. ein Elternteil muss auch  Mitglied sein entweder passiv oder aktiv)

AKTIVE Mitglieder ab 18 Jahre zahlen 100€ ( Schüler und Studenten können nur nach Vorlage eines gültigen Schüler/Studentenausweises bis zum 30.09. jeden Jahres beim Schatzmeister, den ermässigten Mitgliedsbeitrag von 30€ in Anspruch nehmen, liegt der Ausweis bis zum 30.09. nicht vor werden für das Jahr 100€ abgebucht !)